Elternarbeit

Die Transparenz in der Kindertagespflege Clausthal-Zellerfeld liegt mir besonders am Herzen und ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

Wichtig ist mir, dass die Eltern  in Ruhe arbeiten gehen können.... und wissen, dass Ihr Kind in der Zeit sicher und liebevoll betreut wird.

Sie kennen Ihre Kinder am Besten, und ich freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Natürlich bin ich immer ansprechbar sobald der Schuh drückt, und es ist ausdrücklich erwünscht mich sofort anzusprechen.

 

Ein Tipp -

Hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz?

Ab dem 1. August 2013 haben alle Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in Kindertagespflege. Auch Kinder, die noch nicht ein Jahr alt sind, können einen solchen Rechtsanspruch haben, z.B. wenn die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder arbeitssuchend sind. Diese Rechtsansprüche sind in § 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ausdrücklich festgeschrieben. Neu ist, dass der Kitaplatz auch für unter 3-jährige Kinder jetzt als Rechtsanspruch geregelt ist und damit eingeklagt werden kann. Die Kommunen sind damit verpflichtet, den jeweiligen Kindern und deren Eltern einen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen.